Gewährleistung & Garantie: Schöner Wohnen Kollektion
Garantie
Die Firma Interpromo Vertriebsgesellschaft mbH, Am Lindhövel 1, 59846 Sundern
(„Garantiegeber“) übernimmt eine durch die nachstehenden Bedingungen beschriebene
Garantie für die Dauer von fünf Jahren ab Datum des Kaufbeleges („Garantiezeit“) im
Wareneinzelhandel. Die gesetzliche Gewährleistung des Verkäufers sowie anderweitige
gesetzliche Rechte des Garantienehmers gegen den Verkäufer (insbesondere die in § 437 BGB
genannten Rechte) werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt und bestehen unabhängig
davon, ob der Garantienehmer die Garantie in Anspruch nimmt.
Geltung der Garantie:
Diese Garantie gilt für Artikel aus dem Armaturen Sortiment des Garantiegebers.
Inhalt der Garantie:
Der Garantiegeber gewährt während der Garantiezeit eine Garantie für eine einwandfreie, dem
Nutzungszweck entsprechende Beschaffenheit der für die Produkte verwendeten Werkstoffe
sowie für die Verarbeitung, den fachgerechten Zusammenbau, die Dichtheit und die Funktion
der Produkte („Garantierte Eigenschaften“). Bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft liegt ein
Garantiefall vor.
Garantienehmer:
Diese Garantie gilt für jede natürliche Person, die beim Kauf einer Armatur zu einem Zweck
handelt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit
zuzuordnen ist.
Garantieausschluss:
Von der Garantie nicht umfasst bzw. ausgeschlossen sind:
• Verschleiß- und Verbrauchsteile wie Mischdüsen, Kartuschen, Oberteile, Dichtungen etc.
• Zu- und Anbauteile, die mit dem Produkt bei Lieferung nicht bereits fest verbunden sind
• Schäden durch unsachgemäße Montage, Inbetriebnahme, Behandlung und Reparaturen sowie
Beschädigungen durch äußere Einflüsse, sowohl in mechanischer Hinsicht (durch externe
Krafteinwirkung) als auch in chemischer Hinsicht (z. B. falsche und ungenügende Pflege), und
Zerstörungen des Produktes oder von Teilen der Armatur durch äußere Einflüsse
• Normale Abnutzung oder Pflege-/Wartungsmängel (z. B. durch Kalkablagerungen)
• Ein- und Ausbau des Produkts sowie diesbezügliche Kosten, Transport und Transportkosten
• Schäden und Verluste, die durch den Aus- und Einbau des Produkts verursacht wurden
Voraussetzungen der Inanspruchnahme der Garantie:
Der Garantienehmer muss innerhalb der Garantiezeit seinen Anspruch aus dieser Garantie
gegenüber dem Garantiegeber unter Beifügung der folgenden Gegenstände und Unterlagen
geltend machen:
1. Übermittlung des defekten Produkts mit genauer Beschreibung des Schadens sowie des
genauen Montageortes.
2. Übermittlung des Original-Kaufbeleges und der Original-Garantiekarte.
Garantieleistung:
Die Garantieleistung wird erbracht, wenn während der Garantiezeit ein Garantiefall eintritt. Sie
beschränkt sich nach Wahl des Garantiegebers auf die kostenlose Reparatur des Produktes oder
die kostenlose Lieferung von Ersatzteilen oder eines gleichwertigen Produktes gegen Einbehalt
des fehlerhaften Teils bzw. des fehlerhaften Produktes. Sollte das betreffende Produkt nicht
mehr im Lager vorrätig sein, ist der Garantiegeber berechtigt, eine Ersatzlieferung aus dem
Sortiment auszusuchen, die dem vom Garantienehmer zurückgegebenen Teil so ähnlich wie
möglich ist. Durch Garantieleistungen wird die Garantiezeit weder verlängert noch erneuert.
Sonstiges:
Für diese Garantie gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten
Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
Der Garantiegeber ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor
einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen
Interpromo Vertriebsgesellschaft mbH
Am Lindhövel 1
59846 Sundern
Telefon: +49 (0) 2935 9653 520
info@d-interpromo.de
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